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Beratung ist gut. Noch besser ist, wenn Ihnen eine erfahrene Unternehmerin oder Trainerin oder ein erfahrender Unternehmer oder Trainer "über die Schulter" sieht und Sie eine Zeitlang beim Aufbau Ihres Unternehmens und darüber hinaus beratend begleitet.

Der Begriff „Coach“ stammt aus dem Englischen und bedeutet dort Kutsche. Er beschreibt also ein Instrument, das es Menschen ermöglicht, von einem Ort zum Anderen zu gelangen.

Erste entlehnte Verwendungen des Wortes fanden im Sport statt. Dort ist der Coach nicht nur Trainer der sportlichen Fertigkeiten, sondern darüber hinaus zielorientierter Begleiter und Motivator.
Er bringt nicht die Lösungen für Probleme oder Konflikte mit. Vielmehr fungiert der Coach als neutraler Gesprächs- und Interaktionspartner, der seinem Klienten den Prozess der individuellen (Weiter-) Entwicklung eröffnet, erleichtert und ihn dabei begleitet.

Coaching appelliert immer an die Eigenverantwortlichkeit des Klienten !

Gründercoaching Deutschland

Wer wird gefördert?

  • Bereits bestehende Unternehmen, bei denen die Gründung oder Übernahme durch Unternehmensnachfolge zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige Freier Berufe (außer Unternehmensberatung).
  • Die Gründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein und der Sitz und Geschäftsbetrieb muss in Deutschland sein.

Was wird gefördert?

  • Die Finanzierung von Coachingmaßnahmen wird anteilig gefördert.
  • Als Coachs stehen Berater aus der KfW-Beraterbörse zur Verfügung.

 Wie wird gefördert?

  • Zuschuss von 75% (neue Bundesländer) des Beraterhonorars Maximal 6.000 EUR Honorar, davon 4.500 EUR Zuschuss
  • Beratungen vor der Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden.

Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit 1. Oktober 2008 im Gründercoaching Deutschland     (läuft 2013 aus !!!!!!)

Wer kann einen Zuschuss erhalten?

  • Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten.
  •  Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • maximal 3.600 Euro 90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt.
  • Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten.
  • Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf diese Förderleistungen besteht! 

Für Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.